Was wir transportieren
- Kisten, Gestelle und robuste Packstücke
- gewerbliche Einzelwaren und Bauteile
- Sendungen außerhalb üblicher Paketgrenzen
Stückguttransport
Stückgut umfasst einzeln zählbare Transportgüter, die als Kiste, Packstück, Gestell oder andere Ladeeinheit befördert werden. Für einen sicheren Ablauf müssen jedes Packstück, seine Handhabung und mögliche Umschlagpunkte eindeutig beschrieben sein.

Maße und Bruttogewicht werden je Packstück benötigt. Zusätzlich prüfen wir Unterfahrbarkeit, Stapelbarkeit, Schwerpunkt, empfindliche Seiten und Umschlagfähigkeit. Eine pauschale Obergrenze gibt es nicht; die konkrete Transportkette entscheidet.
Nach positiver Machbarkeitsprüfung organisieren wir Transporte innerhalb Deutschlands sowie grenzüberschreitende EU-Verkehre. Beide Adressen, Zufahrten und Übergabestellen werden vor der Auftragsannahme geprüft.
Transportplanung
Packstücke können je nach Ausführung per Hubwagen, Stapler, Kran oder manuell bewegt werden. Erforderliche Geräte und sichere Aufnahmeflächen müssen an Abhol- und Lieferort verfügbar oder beauftragt sein.
Die Verpackung muss normalen Transport- und Umschlagbeanspruchungen standhalten. Inhalt darf sich nicht bewegen; hervorstehende Teile, Glas, Flüssigkeiten oder besondere Empfindlichkeiten sind anzugeben. Gefahrgut benötigt eine gesonderte Freigabe.
Der Preis richtet sich nach Anzahl und Eigenschaften der Packstücke, belegtem Laderaum, Gewicht, Route, Umschlagfähigkeit, Ladehilfen, Termin und Zusatzleistungen. Einheitliche Daten pro Packstück ermöglichen eine verlässliche Kalkulation.
FAQ
Stückgut kann palettiert sein, muss es aber nicht. Kisten, Gestelle oder eigenständige Packstücke werden nach ihrer jeweiligen Form und Handhabung bewertet.
Ja. Jedes Packstück benötigt eine eindeutige Beschreibung mit Maßen und Gewicht. Zusammengehörigkeit und gewünschte gemeinsame Zustellung sollten in der Anfrage genannt werden.
Übergabestelle und benötigte Ladehilfe werden im Angebot festgelegt. Rampe, Bordsteinkante, ebenerdige Übergabe oder weitere Leistungen gelten nur wie ausdrücklich bestätigt.