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VELTORIS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Transport- und logistische Zusatzleistungen der VELTORIS Großgutlogistik GmbH, Version 1.0.

Stand: 11. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge der VELTORIS Großgutlogistik GmbH mit Unternehmern und Verbrauchern über die Organisation und Durchführung von Straßentransporten und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die ADSp 2017, soweit sie wirksam einbezogen wurden; gegenüber Verbrauchern gelten die ADSp nicht.

ADSp 2017 – deutsche Fassung (PDF beim DSLV)

2. Leistungsumfang

Angeboten werden Straßentransporte innerhalb Deutschlands und der EU für Paletten, Stückgut, Möbel, Maschinen, technische Anlagen, Langgut sowie andere schwere oder sperrige Güter, einschließlich Teil- und Komplettladungen, Abholung, Umschlag, vereinbarter Zwischenlagerung bis sieben Kalendertage und Terminlieferung. Zwei-Personen-Zustellung, Trage-, Etagen- oder Montageleistungen werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Transporte in Nicht-EU-Staaten sind ausgeschlossen.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Kundenanfragen sind unverbindlich. VELTORIS übermittelt ein individuelles Angebot per E-Mail oder Kundenportal. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und VELTORIS anschließend eine Auftragsbestätigung versendet. Automatische Eingangsbestätigungen und Trackinginformationen sind keine Auftragsannahme und keine Garantie.

4. Preise und Zusatzkosten

Preise werden in Euro individuell angeboten. Verbraucherpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; Unternehmerpreise werden netto zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusatzkosten können nur entstehen, wenn sie vereinbart wurden oder nachweislich durch unrichtige beziehungsweise unvollständige Kundenangaben oder nachträglich beauftragte Leistungen verursacht werden, insbesondere bei abweichenden Maßen oder Gewichten, Wartezeiten, fehlender Zufahrt, fehlgeschlagener Zustellung, zusätzlicher Lagerung, Sonderausrüstung, Maut oder Fähren.

5. Zahlung

Verbraucher zahlen vor Abholung per SEPA-Überweisung. Unternehmer zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. VELTORIS darf bei Neukunden oder erhöhtem Ausfallrisiko Vorauszahlung verlangen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

6. Zeitangaben und Lieferprognosen

Abhol- und Lieferzeiten sind Prognosen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurden. Sichtbare Tracking- und Portalangaben begründen keine Garantie. Erkennbare Abweichungen werden über das Kundenportal und – sofern aktiviert – per E-Mail mitgeteilt.

7. Angaben und Verpackung

Der Auftraggeber muss Inhalt, Warenart, Gewicht, Maße, Schwerpunkt, Verpackung und Handhabungsanforderungen vollständig und richtig angeben und eine für Gewicht und Transportweg geeignete transportsichere Verpackung bereitstellen. VELTORIS darf offensichtlich ungeeignete Verpackungen ablehnen oder zusätzliche Sicherung verlangen. Gesetzliche Pflichten für gefährliches Gut und Begleitdokumente bleiben unberührt.

8. Zufahrt, Übergabe und Zusatzleistungen

Absender und Empfänger stellen eine rechtlich und tatsächlich nutzbare Zufahrt, ausreichend befestigte Flächen sowie vereinbarte Ladehilfsmittel sicher. Die Standardzustellung erfolgt ebenerdig bis zur vereinbarten Übergabestelle. Etagen-, Trage-, Montage- und Zwei-Personen-Leistungen müssen ausdrücklich gebucht sein. Ist eine Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, darf VELTORIS einen neuen Termin anbieten oder die Sendung auf Kosten des Auftraggebers sicher einlagern, soweit dies verhältnismäßig ist.

9. Stornierung und Terminänderung

Vor Auftragsbestätigung kann kostenfrei storniert werden. Danach werden ausschließlich bereits entstandene, nicht vermeidbare Kosten und verbindlich beauftragte Fremdleistungen berechnet. Nach Abholung können vereinbarte Fracht-, Rücktransport- und Lagerkosten anfallen. Liefertermine können bis 24 Stunden vor Beginn des Lieferfensters kostenfrei geändert werden; danach dürfen nachweislich entstandene Zusatzkosten berechnet werden. Verbraucher können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Haftung

Es gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln, insbesondere die Vorschriften des HGB und bei grenzüberschreitenden Straßentransporten die CMR. Gesetzliche Haftungsbegrenzungen bleiben anwendbar. Sie entfallen, soweit das Gesetz dies bei Vorsatz oder qualifiziert leichtfertigem Verhalten anordnet. Zwingende Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt. Für Unternehmer gelten ergänzend die wirksam einbezogenen Haftungsregelungen der ADSp 2017, soweit zwingendes HGB- oder CMR-Recht nicht vorgeht.

11. Transportversicherung

Eine zusätzliche Transportversicherung ist nicht automatisch eingeschlossen. Sie wird nur nach ausdrücklichem Auftrag und rechtzeitiger Angabe von Warenart und Warenwert besorgt. Die Prämie wird im Angebot gesondert ausgewiesen.

12. Schadensanzeigen

Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen sollen spätestens bei Ablieferung hinreichend deutlich auf dem Abliefernachweis festgehalten werden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sollen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Lieferfristüberschreitungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Die Anzeige soll Sendungsnummer, Beschreibung, Fotos und vorhandene Belege enthalten. Zwingende gesetzliche Rechte, Beweisregeln und Fristen bleiben unberührt.

13. Ausgeschlossene und regulierte Güter

Ausgeschlossen sind illegale Waren, Waffen, Munition, Explosivstoffe, lebende Tiere, menschliche Überreste, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, nicht deklarierte Gefahrgüter, temperaturempfindliche oder schnell verderbliche Waren sowie Güter, deren Transport besondere behördliche Genehmigungen verlangt, sofern deren Annahme nicht vorher ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Sonstiges Gefahrgut wird nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Annahme befördert.

14. Widerruf für Verbraucher

Verbraucher erhalten eine gesonderte Widerrufsinformation, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Bei Verträgen über die Beförderung von Waren mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum kann die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB eingreifen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsinformation. Widerrufsinformation

15. Kundenkonto

Kunden können ihr Konto jederzeit im geschützten Profilbereich löschen. VELTORIS darf Konten bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, falschen Angaben, Zahlungsverzug oder Rechtsverstößen vorübergehend sperren oder nach vorheriger Mitteilung kündigen. Kontodaten werden innerhalb von 30 Tagen entfernt; gesetzlich aufzubewahrende Vertrags-, Transport- und Rechnungsdaten bleiben bis zum Fristablauf gesperrt gespeichert.

16. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem ein EU-Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Gerichtsstände nach der CMR bleiben unberührt.

17. Verbraucherstreitbeilegung

VELTORIS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Änderungen und Vertragssprache

Es gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung. Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei Widersprüchen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht nicht entgegensteht.

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Großgutlogistik mit Sitz in Bad Vilbel. Support per E-Mail und über sichere Formulare; Telefon nur für rechtliche Anfragen und vorab vereinbarte Termine.

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